Ab Juli 2028: Mehrwertsteuer auf touristische Vermietungen in Spanien, auch ohne Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen!

Besitzen Sie ein Ferienhaus in Spanien und vermieten es an Touristen? Dann ist es gut zu wissen, dass ab dem 1. Juli 2028 wichtige Änderungen anstehen. Ab diesem Datum sind Sie verpflichtet, auf alle touristischen Kurzzeitvermietungen Mehrwertsteuer (IVA auf Spanisch) zu zahlen - auch wenn Sie keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Reinigung oder Frühstück anbieten.

Neue europäische Gesetzgebung: EU 2025/516

Diese Änderung geht auf eine neue europäische Richtlinie (EU 2025/516) zurück, die im März 2025 angekündigt wurde. Ziel der Richtlinie ist es, die Regeln für die Vermietung von Ferienwohnungen innerhalb der EU zu harmonisieren. Bisher mussten Sie in Spanien nur dann Mehrwertsteuer zahlen, wenn Sie auch zusätzliche Dienstleistungen wie eine Rezeption oder einen Reinigungsservice anboten. Das wird sich also 2028 ändern.

Was genau ändert sich?

Ab 2028 wird es ganz einfach sein: Vermieten Sie Ihre Immobilie für weniger als 30 Nächte an Touristen? Dann müssen Sie die Mehrwertsteuer zahlen, unabhängig davon, ob Sie zusätzliche Dienstleistungen anbieten oder nicht. Die Maßnahme betrifft nur kurzfristige Vermietungen. Langfristige Vermietungen - z.B. an Studenten oder Familien für mehrere Monate - werden wie bisher von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Warum diese Änderung?

Mit dieser neuen Regelung will die Europäische Union gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Touristenunterkünften schaffen. Hotels zahlen schon seit Jahren Mehrwertsteuer, während viele private Vermieter dies noch immer nicht tun. Das neue Gesetz macht diese Situation fairer. Große Buchungsplattformen wie Airbnb und Booking.com werden wahrscheinlich damit beginnen, bei der Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer zu helfen, da sie einen großen Teil der Buchungen vermitteln.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter?

Als Vermieter haben Sie zusätzliche administrative Verpflichtungen:

  • Sie müssen sich in Spanien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
  • Ihre Aufzeichnungen müssen den Anforderungen der Steuerbehörden entsprechen.
  • Sie müssen die Mehrwertsteuererklärung rechtzeitig abgeben.

Es ist ratsam, sich rechtzeitig darauf vorzubereiten und ggf. einen Buchhalter oder Steuerberater einzuschalten.

Möglicherweise schon vorher in Kraft?

Obwohl das Umsetzungsdatum offiziell auf den 1. Juli 2028 festgelegt ist, ist es immer noch möglich, dass Spanien beschließt, die Regeln früher anzuwenden. Einige politische Parteien plädieren dafür, in der Hoffnung, dass dadurch mehr bezahlbare Mietwohnungen zur Verfügung stehen.

Fazit:
Vermieten Sie ein Ferienhaus in Spanien an Touristen? Dann ist es ratsam, sich gut auf die neuen Mehrwertsteuerpflichten vorzubereiten. Das Jahr 2028 mag weit weg erscheinen, aber die administrativen Anpassungen werden Zeit und Vorbereitung erfordern. Behalten Sie die Nachrichten genau im Auge und suchen Sie rechtzeitig professionelle Hilfe.

Möchten Sie sich beraten lassen, was diese neue Mietgesetzgebung bedeutet und ob eine Investition in Ferienvermietungen interessant ist? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wir sprechen gerne mit Ihnen.

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